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Design One 360 · Stand: 15. Oktober 2026
1. Anbieter, Geltungsbereich und Leistungsumfang
Vertragspartner ist Pejman Zarsazkar, Design One 360, Hauptstraße 20, 55571 Odernheim am Glan, Deutschland. Diese Bedingungen gelten bei entsprechender Einbeziehung in den Vertrag für unsere Gestaltungs-, Produktions- und Montageaufträge. Wir arbeiten für Unternehmen und Verbraucher. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Unser Angebot umfasst Branding und Corporate Design, Layouts, Flyer, Broschüren, Magazine und Visitenkarten, Großformatdruck, Banner, Plakate, Folien, Fahrzeug- und Schaufensterbeschriftung, Schilder und Praxisschilder, Lichtwerbung, Acryl- und Laserschnitt, Raumgestaltung, Merchandising und Textilien sowie Webdesign und Social Media. Welche Leistungen enthalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
2. Anfrage, Angebot und Auftrag
Unsere Website stellt Leistungen vor und ermöglicht die Kontaktaufnahme. Eine Anfrage per Telefon, E-Mail oder WhatsApp ist noch keine kostenpflichtige Bestellung. Ein Vertrag entsteht durch die Annahme eines verbindlichen Angebots oder unsere Bestätigung eines Kundenauftrags. Vor Auftragserteilung werden Umfang, Ausführung, Preis, Zahlungsbedingungen und Termine abgestimmt. Der angekündigte Online-Shop ist noch nicht für Bestellungen freigeschaltet.
Zusätzliche Entwürfe, Korrekturen, Aufmaß, Datenaufbereitung, Muster, Gerüste, Hubtechnik, Demontage und Entsorgung sind nur enthalten, soweit sie vereinbart wurden. Erweiterungen und ihre Kosten stimmen wir vor der Ausführung mit dir ab.
3. Gestaltung, Layout und Produktionsfreigabe
Entwürfe, Korrekturrunden und die Lieferung fertiger Produkte sind eigenständige Leistungsschritte; der gebuchte Umfang wird im Angebot festgelegt. Ein Layoutauftrag beinhaltet eine Druckproduktion nur, wenn diese mitbeauftragt ist. Bei einem Auftrag bis zum Endprodukt übernehmen wir die vereinbarte Gestaltung und die anschließende Herstellung.
Vor der Produktion erhältst du die vereinbarte Freigabevorlage. Bitte prüfe die bezeichnete Version sorgfältig auf Texte, Schreibweisen, Kontaktdaten, Maße, Seitenreihenfolge und Motivplatzierung. Erst die eindeutige Freigabe dieser Version bildet die Produktionsgrundlage. Änderungen danach können einen neuen Zeit- und Kostenplan erfordern; dies wird vor Umsetzung abgestimmt. Die Freigabe entbindet uns nicht von der vereinbarten Ausführung und gesetzlichen Mängelrechten.
4. Druckdaten, Beschnitt und technische Prüfung
Für jede Produktion stimmen wir Endformat, Maßstab, Dateiformat, Bildauflösung, Farbprofil und erforderliche Sicherheitsabstände ab. Für geplottete Folien und Laserschnitt können geeignete Vektordaten erforderlich sein. Bei mehrseitigen Drucksachen gehören Seitenzahl, Bindung oder Falzung sowie Leserichtung zu den Produktionsangaben. Für Flyer und Visitenkarten richten sich Beschnitt und Abstand wichtiger Inhalte nach dem konkreten Produkt; für Banner werden Saum, Ösen und Hohlsaum gesondert berücksichtigt. Eine einheitliche Beschnittregel für alle Produkte gibt es nicht.
Bitte übermittle die finalen, eindeutig benannten Dateien mit eingebetteten Schriften oder dafür geeigneten Schriftpfaden und bewahre deine Originaldaten auf. Welche technische oder inhaltliche Prüfung wir übernehmen, legen wir im Auftrag fest. Eine technische Prüfung ersetzt kein vereinbartes Lektorat. Erkennbare Verarbeitungsprobleme klären wir vor Produktion; zusätzliche Datenkorrekturen erfolgen nach Abstimmung.
5. Farben, Materialien und Ausführung
Eine Bildschirmvorschau ist keine verbindliche Farbreferenz. Für eine farbkritische Umsetzung können ein Produktionsmuster, ein Proof oder konkrete Referenzwerte vereinbart werden. Papier, Folie, Plattenmaterial, Oberfläche, Beleuchtung und Druckverfahren beeinflussen die Wirkung. Wir stimmen deshalb Material, Grammatur beziehungsweise Materialstärke, Veredelung und Einsatzzweck vor Produktion ab.
Maß- und Verarbeitungstoleranzen werden bei Bedarf produktspezifisch vereinbart. Eine pauschale Toleranz für Druckfehler, Kratzer oder Lufteinschlüsse wird nicht festgelegt. Abweichungen werden an der vereinbarten Beschaffenheit und den gesetzlichen Anforderungen gemessen. Ein vereinbartes Material wird nicht ohne entsprechende Abstimmung durch ein wesentlich anderes ersetzt.
6. Folien, Fahrzeug- und Fensterbeschriftung
Ausführung, Teil- oder Vollbeklebung, Digitaldruck und geplottete Folien werden passend zu Fläche und Einsatzzweck vereinbart. Vor Montage stimmen wir die Eignung und den Zustand des Untergrunds ab. Bitte teile uns bekannte Beschädigungen, Nachlackierungen, vorhandene Beschichtungen oder sonstige Besonderheiten mit. Vorbehandlung, Entfernung alter Folien und Nacharbeiten werden nach ihrem vereinbarten Umfang ausgeführt.
Bei einer Selbstmontage beachte bitte die bereitgestellten Verarbeitungs- und Pflegehinweise, insbesondere zu Untergrund, Temperatur und Reinigung. Eine bestimmte rückstands- oder beschädigungsfreie Entfernbarkeit setzt eine entsprechende Vereinbarung und einen geeigneten Untergrund voraus. Die Verantwortung für von uns verursachte Schäden oder eine ungeeignete Beratung wird damit nicht ausgeschlossen.
7. Schilder, Lichtwerbung und Laserschnitt
Bei Schildern, Praxisschildern, Lichtbuchstaben, Wandlogos und lasergefertigten Elementen legen wir Maße, Material, Materialstärke, Oberfläche, Befestigung und den Einsatz innen oder außen fest. Bei Lichtwerbung gehören insbesondere Front- oder Rückbeleuchtung, Lichtfarbe, Versorgung und gegebenenfalls Steuerung zur vereinbarten Ausführung.
Vor Fertigung beziehungsweise Montage klären wir, wer Eigentümerzustimmungen, behördliche Genehmigungen oder erforderliche Nachweise beschafft. Ein grafischer Entwurf ersetzt keine behördliche Erlaubnis oder gesondert erforderliche statische Prüfung. Die vereinbarte mechanische Montage von Lichtwerbung und zugehörigen Bauteilen führen wir fachgerecht aus. Elektrische Installations-, Verdrahtungs- und Anschlussarbeiten sind nicht Bestandteil unserer Montageleistung. Der Auftraggeber beauftragt hierfür auf eigene Kosten einen qualifizierten Elektrofachbetrieb und sorgt dafür, dass dessen Elektrofachkraft zum abgestimmten Anschlusstermin vor Ort zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere für den Anschluss von Leitungen an LED-Komponenten, Netzteile oder die vorhandene Stromversorgung sowie für elektrische Prüfungen und die Inbetriebnahme. Soweit gesetzlich erforderlich, muss der ausführende Betrieb in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein.
Wir verlegen oder ziehen keine Strom-, Versorgungs- oder Anschlusskabel bis zur Montagestelle und übernehmen keine Arbeiten an der Gebäudeinstallation. Benötigte Leitungswege, Zuleitungen, Anschlusspunkte und die geeignete Absicherung sind vom Auftraggeber rechtzeitig durch den beauftragten Elektrofachbetrieb fachgerecht herstellen zu lassen. Lage und Schnittstellen stimmen wir vor der Montage ab. Eine Erklärung des Auftraggebers, Verantwortung zu übernehmen, ersetzt weder die erforderliche Qualifikation noch gesetzliche Ausführungsanforderungen; wir führen solche Elektroarbeiten auch auf eine entsprechende Bitte hin nicht aus.
Für die eigenständig beauftragten Elektroarbeiten bleibt der vom Auftraggeber beauftragte Elektrofachbetrieb verantwortlich. Eine Haftung von Design One 360 allein aufgrund dieser Fremdleistungen wird nicht übernommen; gesetzliche Ansprüche wegen eigener Pflichtverletzungen, insbesondere wegen einer fehlerhaften mechanischen Montage oder Verletzung eigener Prüf-, Hinweis- und Sicherungspflichten, bleiben unberührt. Ob Netzteile als Produkt, Wartung oder spätere Ersatzleistungen enthalten sind, ergibt sich aus dem Angebot. Eine freiwillige Garantie besteht nur, wenn sie gesondert mit ihren Bedingungen zugesagt wird; gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.
8. Montage, Zugang und Abnahme
Unser Montagegebiet umfasst das Rhein-Main-Gebiet sowie den Raum Frankfurt, Wiesbaden, Bad Kreuznach, Alzey und Bingen. Einsatzort, Termin, Zugang, Montagehöhe, Untergrund und notwendige Hilfsmittel stimmen wir vorab ab. Bitte ermögliche den vereinbarten Zugang und informiere uns rechtzeitig über erkennbare Hindernisse. Bei Lichtwerbung und elektrischen Bauteilen gelten die in Abschnitt 7 beschriebenen bauseitigen Vorleistungen und die Zuständigkeit des vom Auftraggeber beauftragten Elektrofachbetriebs. Fehlen erforderliche Vorleistungen oder die vereinbarte Elektrofachkraft, führen wir betroffene elektrische Arbeiten nicht ersatzweise aus. Das weitere Vorgehen und mögliche Terminfolgen stimmen wir ab; zusätzliche Kosten richten sich nach der konkreten Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
Bei wetter- oder sicherheitsbedingt ungeeigneten Montagebedingungen stimmen wir einen geeigneten Folgetermin ab. Ob aufgrund anderer Hindernisse zusätzliche Leistungen oder Kosten entstehen, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, erfolgt sie nach diesen Vorschriften. Rechte wegen Mängeln gehen durch die bloße Montage oder Nutzung nicht pauschal verloren.
9. Preise, Lieferung und Eigentum
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise und Fälligkeiten. Verbraucher erhalten Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer sowie die vor Vertragsschluss angegebenen zusätzlichen Kosten. Anzahlungen, Vorauszahlungen und Zahlungsziele werden konkret vereinbart.
Liefer- und Produktionstermine setzen die vereinbarungsgemäße Mitwirkung voraus, etwa vollständige Daten, Freigaben und eine vereinbarte Anzahlung. Ändert sich eine Voraussetzung, informieren wir dich über die Auswirkungen; verbindliche Termine und gesetzliche Rechte bleiben maßgeblich. Den Versand nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz sowie Versandkosten und mögliche Einfuhrabgaben klären wir vor Vertragsschluss.
Bitte dokumentiere erkennbare Transportschäden möglichst mit Fotos und melde sie uns, damit wir schnell helfen können. Dies ist für Verbraucher keine Voraussetzung ihrer gesetzlichen Ansprüche. Für das Transportrisiko gelten die gesetzlichen Regeln. Gelieferte Waren bleiben im Rahmen des gesetzlich zulässigen Eigentumsvorbehalts bis zur vollständigen Zahlung des zugehörigen Kaufpreises unser Eigentum.
10. Kundenmaterial: Bilder, Logos, Schriften und Personen
Für von dir bereitgestellte Bilder, Texte, Logos, Designs, Schriften und sonstige Inhalte musst du über die für den vereinbarten Auftrag erforderlichen Rechte verfügen. Dazu gehören je nach Auftrag Vervielfältigung, Bearbeitung, Druck und Verbreitung, Webveröffentlichung, Social-Media-Nutzung oder bezahlte Werbung. Eine im Internet auffindbare Datei oder der Besitz eines Fotos belegt diese Rechte nicht.
Bitte teile uns Lizenzbedingungen, notwendige Urhebervermerke und Beschränkungen mit und lege auf begründete Nachfrage geeignete Nachweise vor. Bei erkennbaren Personen müssen auch die erforderlichen Persönlichkeitsrechte und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geklärt sein. Wir erhalten nur die zur vereinbarten Auftragsausführung benötigte Nutzungsbefugnis, einschließlich der notwendigen Einbindung beauftragter Produktionsdienstleister.
Bei konkreten Zweifeln an einer rechtmäßigen Verwendung klären wir den Sachverhalt mit dir und verwenden betroffene Inhalte bis zur Klärung nicht weiter. Bei nachgewiesenen Rechtsverletzungen durch schuldhaft entgegen diesen Pflichten bereitgestellte Kundeninhalte richten sich Ersatzansprüche, einschließlich erforderlicher angemessener Rechtsverteidigungskosten, nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eigenes Verschulden und Mitverschulden von Design One 360 werden berücksichtigt. Eine verschuldensunabhängige Freistellung auf erstes Verlangen wird nicht vereinbart.
11. Unsere Gestaltungen, Fremdlizenzen und Referenzen
Der Nutzungsumfang unserer Gestaltungen wird im Angebot festgelegt: vorgesehene Medien und Zwecke, räumlicher und zeitlicher Umfang sowie einfache oder ausschließliche Rechte. Soweit keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde, richtet sich der Umfang nach dem Vertragszweck und den gesetzlichen Vorschriften. Bestehende Rechte an deinen eigenen Inhalten bleiben bei dir. Die Übergabe offener Arbeitsdateien wird gesondert vereinbart.
Bei von uns beschafften Fotos, Stockmaterialien, Schriften, Software oder sonstigen Fremdinhalten beachten wir deren Lizenzbedingungen. Lizenzpflichtige Zusatznutzungen stimmen wir vor Einsatz ab. Eine Printlizenz oder eine Lizenz für eine fertige Gestaltung umfasst nicht automatisch Webfont-Dateien, Vorlagen zum Weiterverkauf, Merchandising oder die Weitergabe einzelner Quelldateien. Es werden keine weitergehenden Rechte eingeräumt, als wir selbst wirksam einräumen dürfen.
Eine Markenanmeldung oder rechtliche Schutzfähigkeitsprüfung ist nur Gegenstand eines entsprechend vereinbarten Auftrags durch geeignete Fachleute. Die Veröffentlichung einer Kundenarbeit als Referenz erfolgt nur, soweit eine entsprechende Berechtigung für Inhalte und abgebildete Personen vorliegt; aus der Auftragserteilung folgt keine pauschale Werbeeinwilligung.
12. Webdesign, Online-Shops und Social Media
Funktionen, Inhalte, Animationen, unterstützte Geräte, Korrekturen und Übergabe werden projektbezogen vereinbart. Hosting, Domains, laufende Pflege, Wartung und Fremdkosten sind nur enthalten, wenn dies beauftragt ist. Für Instagram, Facebook, TikTok und andere Plattformen legen wir Kanäle, Formate, Freigaben, Veröffentlichungen und gegebenenfalls Werbebudgets fest. Eine Auftragserteilung ermächtigt uns nicht zu beliebigen Veröffentlichungen oder Ausgaben.
Bei Online-Shops stimmen wir unter anderem Sortiment, Bestellablauf und Zahlungsanbindungen ab. Erforderliche produkt- und geschäftsspezifische Rechtstexte und Freigaben werden vor Inbetriebnahme geklärt. Eine bestimmte Google-Platzierung, Reichweite, Followerzahl oder Umsatzentwicklung wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet.
13. Beanstandungen, Mängel und Haftung
Bitte beschreibe Beanstandungen möglichst unter Angabe des Auftrags und mit aussagekräftigen Fotos. Dies erleichtert die Prüfung, beschränkt aber keine gesetzlichen Rechte. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zu Mängeln, Nacherfüllung und Haftung. Insbesondere werden weder Druckprodukte noch bereits montierte Produkte pauschal von Mängelansprüchen ausgeschlossen.
Auch eine Selbstmontage beseitigt gesetzliche Rechte nicht; ob ein Schaden durch die gelieferte Ware, eine Montage oder andere Umstände verursacht wurde, wird im Einzelfall geprüft. Für Daten oder Inhalte, die wir selbst fehlerhaft erstellen, bearbeiten oder entgegen einer Freigabe verändern, besteht kein pauschaler Haftungsausschluss. Bei kaufmännischen Geschäften bleiben gesetzlich anwendbare Untersuchungs- und Rügepflichten unberührt.
14. Widerruf, Auftragsänderung und Kündigung
Bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Bei nicht vorgefertigten Waren, deren Herstellung durch individuelle Kundenvorgaben bestimmt wird, oder eindeutig persönlich zugeschnittenen Waren kann § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB einschlägig sein. Dies wird für den konkreten Auftrag geprüft und bedeutet keinen pauschalen Ausschluss für sämtliche Waren und Dienstleistungen.
Wenn ein Widerrufsrecht besteht, werden vor Vertragsschluss die erforderliche Belehrung und das Muster-Widerrufsformular bereitgestellt. Voraussetzungen für einen gewünschten Leistungsbeginn vor Fristablauf werden gesondert geklärt. Eine bloße Druckfreigabe ersetzt diese Erklärungen nicht. Auftragsänderungen und einvernehmliche Stornierungen werden nach Produktionsstand abgestimmt; gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere bei Werkverträgen, bleiben unberührt.
15. Datenschutz und Verbraucherstreitbeilegung
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in unserer Datenschutzerklärung. Mit der Auftragserteilung ist keine allgemeine Einwilligung in Werbung oder beliebige Datenweitergabe verbunden.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.